Hubarbeitsbühnen Gruppenschulung

Auch für Gruppen bis 8 Personen führen wir Schulungen durch. Die Ausbildungsdauer ist abhängig von der Geschicklichkeit und Lerngeschwindigkeit der Teilnehmer (-gruppe), wobei ein positives Endergebnis für Alle immer im Fokus steht.

Schulungsvoraussetzungen, inhalte und – ziele

Der Kurs richtet sich an Personen die bei Ihrer Arbeit eine Hubarbeitsbühne bedienen müssen und sich für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen qualifizieren wollen.

Ausbildung/Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen, Ausbildung gemäß DGUV G 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen).
Weitere Quellen sind die Betriebssichergheitsverordnung (Die Benutzung von Arbeitsmittelnbleibt dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten)
DGUV Regel 100-500Kapitel 2.10. Abschnitt 2.1: Danach darf der Unternehmer mit dem selbständigen Bedienen von HubarbeitsbühnenPersonen nur beauftragen, die:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. in der Bedienung der Hubarbeitsbühnen unterwiesen sind  und
3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Mit diesem Kurs und der bestandenen Abschlußprüfung erlangen Sie die Befähigung eine Hubarbeitsbühne bedienen zu dürfen.

Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (Wort und Schrift)
  • Körperliche und geistige Eignung
Wesentliche Schulungsinhalte
  • Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
  • Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
  • Unfallverhütung
  • Funktions- und Sicherheitsprüfungen
  • Fahrübungen
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung
Schulungsdauer

1 Tag  (auch Samstags)